Urlaub mit Hund

Urlaub mit Hund Für den Urlaub mit Hund in Italien brauchet man die richtigen Einreisepapiere. Beachten muss man die lokal unterschiedlichen Leinenpflichten oder auch das Strandverbot für Hunde

Um einen Hund mit in den Urlaub in Italien nehmen zu können, müssen im Vorfeld wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem muss man die Einreisebestimmungen kennen, um den Hund mit in den Urlaub nach Italien nehmen zu können.

Für den Urlaub mit Hund in Italien benötigt man einen EU-Heimtierpass. In diesem Pass sind die Beschreibung des Hundes, sein Name und die Anschrift des Besitzers aufgeführt, ferner noch ein Beleg, mit dem eine Impfung gegen Tollwut nachgewiesen werden kann. Für eine Reise nach Italien muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Bei einer Wiederholungsimpfung gelten spezifische Regelungen, die unter anderem abhängig von der Art des Impfstoffs sind. Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor der Reise nach Italien mit dem Hund den Tierarzt zu konsultieren, der diese Fragen problemlos beantworten kann. Wenn es sich um ein Welpen handelt, das noch jünger als drei Monate ist, ist der Nachweis einer Impfung nicht notwendig, allerdings nichtsdestotrotz das Mitführen eines EU-Heimtierpasses. Für eine Reise nach Italien mit dem Hund ist es unerlässlich, den Hund zu Zwecken der Identifikation mit einem Chip versehen zu lassen. Bis zum Jahre 2011 ist dies auch noch mit Hilfe einer Tätowierung (meist im Inneren des Ohrs) möglich. Ab 2011 ist nur noch die „Markierung“ per Chip zugelassen. Wer mit mehreren Hunden nach Italien in den Urlaub fahren möchte, muss beachten, dass eine Einreise mit nicht mehr als fünf Hunden gestattet ist. Für Hunderassen wie Pitbulls, Dobermänner und Rottweiler besteht ein Einreiseverbot: Diese als gefährlich angesehenen Hunde dürfen nicht mit in den Urlaub nach Italien genommen werden.

Ein Maulkorb und eine Leine für den Hund muss in Italien für größere Hunde stets bereitgehalten werden. An vielen Orten – vor allem öffentlichen Plätzen – besteht für Hunde in Italien Leinenpflicht, an einigen Orten sogar Maulkorbpflicht – unabhängig von Größe oder Rasse der Hunde. Reist man innerhalb Italiens zum Beispiel mit dem Zug, so müssen größere Hunde an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

In ganz Italien sind Strände für Hunde verboten. Gesonderte Verbotsschilder für Hunde findet man an den Stränden nicht – nur andersherum: Es gibt besondere Hinweise, wenn Hunde am Strand erlaubt sind. Gerade in der Nebensaison wird von den lokalen Behörden bei Touristen mit Hund gerne mal ein Auge zugedrückt so das vielerorts auch der Besuch am Strand möglich ist. Bitte aber unbedingt darauf achten, wie die lokale Praxis ist – denn das Gesetz in Italien ist deutlich: Hunde am Strand bedeuten für den Hundebesitzer hohe Strafgelder.

Foto: M. Lenk

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