Pilze sammeln in der Toskana: Regeln für Urlauber
Als Urlauber ohne Wohnsitz in der Toskana dürfen Sie nicht einfach mit einem Korb in den Wald gehen: Sie brauchen eine regionale touristische Sammelgenehmigung. Zusätzlich zählen der konkrete Gemeinde- und Schutzgebietsstatus, erlaubte Sammelzeiten, Mengen- und Artgrenzen sowie die örtliche Zugänglichkeit.
Kurzfakten zu den Sammelregeln in der Toskana
- Für Nichtansässige: Die touristische Genehmigung kostet 15 Euro für einen Tag, 40 Euro für sieben aufeinanderfolgende Tage oder 100 Euro für ein Jahr (Stand: 1. Oktober 2026).
- Gültigkeitsbeginn: Der Jahreszeitraum beginnt am Zahlungstag; bei Tages- und Wochenkarten muss der gewählte Tag beziehungsweise die Woche angegeben sein.
- Nachweis: Die Zahlungsbestätigung ist die Genehmigung. Führen Sie sie zusammen mit einem Ausweis mit; die persönlichen Daten müssen zur sammelnden Person gehören.
- Menge und Uhrzeit: Grundsätzlich gelten drei Kilogramm pro Person und Tag. Sammeln ist von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
- Gebiet: Eine regionale Zahlung erlaubt nicht automatisch das Sammeln in jedem Wald, Park oder an jedem Grundstück.
- Örtliche Sperren: Die Region veröffentlicht zusätzliche zeitweise Gemeinde- und Schutzgebietsregeln; einzelne Verbote gelten ausdrücklich auch für Nichtansässige oder für alle.
Welche Genehmigung brauchen Urlauber?
Wer seinen Wohnsitz nicht in der Toskana hat, braucht für das Sammeln wild wachsender Pilze die touristische Genehmigung der Region. Das gilt auch für Urlauber, die in einer toskanischen Ferienwohnung wohnen: Die Unterkunft macht Sie nicht zum Einwohner. Anders als Einwohner dürfen Sie sich daher nicht auf eine mögliche Ausnahme für das Sammeln im eigenen Wohnort berufen.
Stand: 1. Oktober 2026. Sie wählen zwischen einem einzelnen Sammeltag für 15 Euro, sieben aufeinanderfolgenden Tagen für 40 Euro oder einem Jahr für 100 Euro. Bei der Jahresgenehmigung läuft der Zeitraum ab dem Tag der Zahlung. Für eine Tages- oder Wochenberechtigung gehört das konkrete Datum beziehungsweise die konkrete Woche in den Zahlungsgrund; überweisen Sie nicht mit einer unbestimmten Angabe wie „Urlaub Toskana“.
Bezahlt wird über das regionale Portal IRIS oder per Banküberweisung an die Regione Toscana. Als Zahlungsgrund muss „Raccolta funghi“ stehen; für die Tages- oder Wochenoption kommt das Datum beziehungsweise der Wochenzeitraum hinzu. Tragen Sie die Personalien der Person, die sammeln wird, in den Zahlungsangaben ein. Die Quittung ersetzt das gesonderte Papier-Ticket: Nehmen Sie sie zusammen mit einem Ausweis mit in den Wald und bewahren Sie vorsichtshalber eine Kopie auf. Die amtliche Übersicht zu Genehmigung und Sammelbeschränkungen in der Toskana bündelt auch den aktuellen Zahlungsweg.
Unter 14-Jährige dürfen nur mit einer erwachsenen Begleitperson sammeln; ihre Funde zählen zu deren Tagesmenge. Ab 14 Jahren braucht das Kind eine eigene Genehmigung. Ein Elternteil oder die sorgeberechtigte Person bezahlt und trägt die Personalien des Kindes in den Beleg ein. Für 14- bis 17-Jährige ist der Kurs freiwillig: Mit Kursattest sinkt die Gebühr um 50 Prozent; ohne Kurs ist die Genehmigung zum vollen Betrag möglich. Wenn Sie den Kursrabatt beanspruchen, führen Sie das Attest zusammen mit dem Zahlungsbeleg mit und zeigen beides vor.
Welche allgemeinen Sammelregeln in der Toskana gelten
Die Tagesmenge beträgt grundsätzlich höchstens drei Kilogramm pro Person. Eine Ausnahme gilt, wenn ein einzelner Pilz oder mehrere miteinander verwachsene Exemplare schwerer sind. Die höhere Grenze von zehn Kilogramm betrifft nur Einwohner bestimmter Berggemeinden beim Sammeln in ihrer eigenen Gemeinde, nicht Urlauber.
Erlaubt ist das Sammeln in Wäldern und nicht bewirtschafteten Flächen, wenn der Zugang offen und das Sammelrecht nicht vorbehalten ist. Eine touristische Genehmigung berechtigt also nicht zum Betreten gesperrter Wege oder Privatflächen. Sammeln ist von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang möglich. Rechen, Haken und andere Werkzeuge, die Boden oder Pilzgeflecht beschädigen, sind verboten. Verwenden Sie einen festen oder netzartigen, luftdurchlässigen Korb statt einer Plastiktüte.
Das Gesetz setzt Mindestmaße für den Hut: vier Zentimeter bei Boletus, Sektion Edules, und zwei Zentimeter beim Märzschneckling sowie beim Maipilz. Bei miteinander verwachsenen Exemplaren greift die Mindestmaß-Ausnahme, wenn mindestens ein Exemplar die jeweilige Größe überschreitet. Ein geschlossenes Ei des Kaiserlings darf nicht gesammelt werden, solange die Lamellen nicht sichtbar sind.
Gemeinden und Schutzgebiete: Wo gelten zusätzliche Verbote?
In National- und Regionalparks sowie anderen Schutzgebieten kann die jeweilige Verwaltung weitere Genehmigungen verlangen, Sammelweisen einschränken oder einzelne Bereiche vollständig sperren. Bei einem Parkbesuch gelten die Regeln des konkreten Zugangs und Tages; ein Parkname allein sagt nicht, ob Sammeln am gewählten Ort erlaubt ist. Auch außerhalb eines Parks ist Sammeln unter anderem in ausgewiesenen Sperrflächen und öffentlichen Grünanlagen sowie innerhalb von 20 Metern zur Fahrbahn klassifizierter Straßen untersagt; als „vicinali“ eingestufte Wege sind davon ausgenommen. In Gärten und angrenzenden Wohnhausbereichen dürfen grundsätzlich nur Eigentümer oder Besitzer sammeln. Beschilderte Kastanienhaine können vom 1. September bis 31. Oktober gesperrt sein.
Die regionale Übersicht nennt befristete Sperren für 2026 und – nur bei drei der vier Orte – bereits veröffentlichte Termine für 2027. Bei Pistoia ist dort kein 2027-Zeitraum aufgeführt; daraus folgt keine Freigabe. „Nur Nichtansässige“ betrifft Urlauber, „absolut“ gilt unabhängig vom Wohnsitz:
| Gemeinde | Sperrtage | Zeitraum 2026 | Veröffentlichter Zeitraum 2027 | Wer ist betroffen? |
|---|---|---|---|---|
| Ortignano Raggiolo (Arezzo) | Montag und Freitag | 1. Mai–30. November 2026 | 1. April–30. November 2027 | Nur Nichtansässige |
| Castiglione di Garfagnana (Lucca) | Dienstag und Freitag | 22. Juni–31. Oktober 2026 | 1. Mai–31. Oktober 2027 | Nur Nichtansässige |
| Pistoia | Freitag; zusätzlich Dienstag | 1. Oktober 2025–31. Oktober 2026 | In der Übersicht kein Zeitraum 2027 genannt | Freitag absolut; Dienstag nur Nichtansässige |
| Pescia (Pistoia) | Freitag und Dienstag | 15. August–31. Oktober 2026 | 30. Juni–31. Oktober 2027 | Freitag absolut; Dienstag nur Nichtansässige |
Die Sperrliste ist befristet und nicht abschließend. Die Tabelle ordnet die befristeten Sammelsperren nach Gemeinde und Zeitraum; die ASP-Auflagen betreffen zusätzlich ausgewiesene Restriktionszonen.
Biosicherheit in ausgewiesenen ASP-Zonen
Stand 29. September 2026 betreffen die Auflagen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) nur ausgewiesene Restriktionszonen II und III in Teilen der Provinzen Lucca, Massa-Carrara, Pistoia und Prato – nicht ganze Provinzen. Befristete Sammelsperren gelten je nach Gemeinde und Zeitraum; die ASP-Auflagen betreffen zusätzlich ausgewiesene Restriktionszonen. Vor der Desinfektion groben Schmutz entfernen, Schuhe, Fahrzeug und Werkzeuge mit Wasser und Reinigungsmittel säubern, trocknen lassen und das Mittel laut Hersteller in richtiger Menge, Verdünnung und Einwirkzeit anwenden. Bevorzugen Sie eigene, wasch- und desinfizierbare Schuhe oder Überzieher. Lassen Sie keinen Abfall zurück, entsorgen Sie Einwegkleidung korrekt und vermeiden Sie 48 Stunden lang direkten oder indirekten Kontakt mit gehaltenen Schweinen.
Mit Hund vor dem Verlassen Pfoten samt Zehenzwischenräumen mit Wasser/neutraler Seife oder Tierprodukt reinigen und Halsband, Leine sowie Geschirr passend waschen und desinfizieren; aggressive oder alkoholhaltige Mittel vermeiden. Organisierte Gruppen mit mehr als 20 Personen brauchen vorab eine positive Stellungnahme der Gesundheitsbehörde.
So planen Sie einen Naturtag ohne falsche Sammelzusage
Sammeln Sie nur auf zugänglichen Flächen, ohne örtliches oder Schutzgebietsverbot und ohne vorbehaltenes Sammelrecht. Umgehen Sie keine Sperren oder Zugangsbeschränkungen.
Wenn diese Bedingungen für Ihren Tag oder Ihre Reisebasis nicht zusammenpassen, wählen Sie einen Naturspaziergang ohne Sammeln. Die Naturparks und Landschaften der Toskana helfen, Küstenwald, Maremma oder die Foreste Casentinesi nach Anfahrt und Naturerlebnis einzuordnen. Für eine Wanderung mit klarer Routenplanung bietet der Wanderurlaub in Italien passende Planungshinweise. Verbinden Sie den Naturtag mit einer geeigneten Reisebasis: Der Toskana-Überblick zu Regionen und Reisebasen ordnet die Teilräume ein; unter Unterkünften in der Toskana finden Sie passende Ausgangsorte. Die Anreise nach Italien hilft bei der Wahl des Verkehrsmittels. Eine Übernachtung nahe dem Ziel erspart Ihnen, Waldzugang und lange Anfahrt in einen frühen Morgen zu pressen.
Häufige Fragen zu den Sammelregeln in der Toskana
Gilt die Genehmigung für die ganze Toskana?
Die touristische Genehmigung gilt regional. Sie hebt aber keine Parkregeln, Gemeindesperren, Grundstücksvorbehalte oder zeitweiligen Zutrittsverbote auf.
Wann darf ich mit einer Wochenberechtigung sammeln?
Sie deckt sieben aufeinanderfolgende Kalendertage ab. Der Zeitraum muss in der Zahlung angegeben sein; wählen Sie ihn passend zu Ihren tatsächlichen Sammeltagen.
Welche Ermäßigung gibt es für Jugendliche?
Ab 14 Jahren braucht ein Jugendlicher eine eigene Genehmigung, die ein Elternteil oder die sorgeberechtigte Person bezahlt. Ein Kurs ist keine Voraussetzung für die volle Genehmigung: Mit Teilnahmeattest gibt es 50 Prozent Rabatt. Wenn Sie ihn nutzen, führen Sie das Attest zusammen mit dem Zahlungsbeleg mit und zeigen beides vor. Unter 14-Jährige sammeln nur in Begleitung eines Erwachsenen; ihre Menge zählt zu dessen Tageslimit.
Ist das Sammeln in einem Naturpark mit der Regionalgenehmigung erlaubt?
Nicht automatisch. Schutzgebietsverwaltungen können zusätzliche Genehmigungen oder eigene Sammelregeln festlegen und bestimmte Zonen ausschließen.
Kann ich am selben Morgen noch sammeln, wenn ich bezahle?
Ja – wenn die Zahlung vor Sammelbeginn tatsächlich erfolgt ist und Sie den Beleg mit dem richtigen Datum beziehungsweise Zeitraum und den Personalien der sammelnden Person sowie Ihren Ausweis dabeihaben. Die Quittung ist die Genehmigung; ein noch offener Zahlungsauftrag genügt nicht.